- AGB | Musikschule Music College Hannover
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Alle AGB zu unseren Angeboten

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Seite die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen MCH-Kontingent

 

§ 1 Allgemeines

Die Aufgaben der Musikschulen des Music College Hannover e.V. bestehen darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien – und Liebhabermusizieren heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Ziel der musisch–pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen und vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken.

 

§ 2 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Musikschulen des Music College Hannover e.V. und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Während der Geschäftszeiten der Musikschule liegen die AGB im Sekretariat zur Einsichtnahme aus.

 

§ 3 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

 

§ 4 Anzahl Unterrichtseinheiten

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Abonnementmindestlaufzeit.

  • 1. 1 Monat Mindestlaufzeit: 3 Unterrichtseinheiten

  • 2. 3 Monate Mindestlaufzeit: 9 Unterrichtseinheiten

  • 3. 6 Monate Mindestlaufzeit: 18 Unterrichtseinheiten

  • 4. 12 Monate Mindestlaufzeit: 36 Unterrichtseinheiten

 

§ 5 Teilnahme

1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen des Music College Hannover e.V. zum fest vereinbarten Termin statt.

2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten aus dem Kontingent in die nächste Abonnementslaufzeit übertragen.

3. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

 

§ 6 Buchung

1. Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung oder den zuständigen Dozenten.

2. Eine Terminstornierung ist bis 6 Tage vor einem eingebuchten Termin möglich. In jedem Fall, insbesondere wenn Sie die Terminübersicht verspätet erhalten haben, besteht die Möglichkeit, einen Termin innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsmail zu stornieren. 

3. Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Abonnementlaufzeit zu verbrauchen (entspricht durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat).

4. Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.

 

§ 7 Vertragsänderung

Eine Vertragsänderung z.B. die Erhöhung der Unterrichtszeit von 30 min. auf 45 min. innerhalb einer Vertragslaufzeit ist nicht möglich.

 

§ 8 Unterrichtsbeiträge

1. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Abonnementlaufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).

2. Die Abonnementbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag.

3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden Rücklastschriftgebühren pauschal in Höhe von 8.- € berechnet.

4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

 

§ 9 Rabatte

1. Als Kombi Vorteil gewähren wir 5.- EUR Rabatt auf einen zweiten Vertrag.

 

§ 10 Kopierlizenzgebühr

Für alle Kontingent-Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben.

 

§ 11 Vertragsmindestlaufzeit und Kündigung

1. Die Mindestlaufzeit des Abonnements erstreckt sich über den gewählten Abonnementzeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate).

2. Bei Kündigung muss diese spätestens 30 Tage vor Ende der Abonnementlaufzeit schriftlich erfolgen (Kündigungsformular auf der Website www.musiccollege-hannover.de, per E-Mail oder per Post als Einwurfeinschreiben an Music College Hannover e.V., Bultstraße 7-9, 30159 Hannover). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum.

3. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der Kunde frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Mindestlaufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot vom Kunden nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Die darauffolgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für Mindestlaufzeit 1 Monat gemäß der aktuellen Preisliste, die auf der Homepage veröffentlicht ist.

 

§ 12 Unterrichtsfreie Zeiten

An den gesetzlichen sowie kirchlichen Feiertagen von Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

 

§ 13 Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor. Außerdem behält sich die Schulleitung eine Änderung der AGBs z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse vor.

 

§ 14 Haftung und Hausordnung

1. Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1.) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

3. Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

 

§ 15 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.

© Music College Hannover e.V., Alle Rechte vorbehalten. Stand: 29.08.2023

Kontigent AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen MCH Kids

§ 1 – Tarifbedingungen

1. MCH Kids:

1. Unbegrenzte Teilnahme an den MCH Kids-Kursen in der passenden Altersgruppe.

2. Mindestlaufzeit wählbar: 3, 6 oder 12 Monate.

 

§ 2 – Unterrichtsort

1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen des Music College Hannover e.V. bzw. der Kooperationseinrichtung statt. Die Räume des Music College Hannover e.V. befinden sich verteilt auf 3 Standorte (Hannover Groß-Buchholz, Hannover Südstadt-Zoo sowie Hannover Vahrenheide).

2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozenten und Schülern (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler (die Schülerin) nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht im Tarif MCH Kids der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

3. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

§ 3 – Beitragszahlung

1. Die Beiträge sind Jahresbeiträge, welche in 3, 6 bzw. 12 Monatsraten gezahlt werden (je nach Wahl der Mindestlaufzeit).

2. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag.

3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden Rücklastschriftgebühren pauschal in Höhe von 8.- € berechnet.

4. Bei Nichtnutzung des Angebots können keine Abzüge von den Beiträgen gemacht werden.

§ 4 – Unterrichtsfreie Zeiten

An den gesetzlichen sowie kirchlichen Feiertagen in Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

§ 5 – Vertragsmindestlaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit des Abo-Vertrages erstreckt sich je nach Wahl über einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten. Bei Kündigung muss diese spätestens 30 Tage vor Ende der Abonnementlaufzeit schriftlich erfolgen (Kündigungsformular auf der Website www.musiccollege-hannover.de, per Post als Einwurfeinschreiben an Music College Hannover e.V., Bultstraße 7-9, 30159 Hannover oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist jederzeit mit der Frist von einem Monat möglich.

§ 6 – Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Kurse und Organisation, wie z.B. Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft, jederzeit vor.

§ 7 – Haftung und Hausordnung

1. Es gilt die Hausordnung des Music College Hannover e.V.

2. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

3. Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

§ 8 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil des Abonnements, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Abonnement uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

 

© Music College Hannover e.V., Alle Rechte vorbehalten. Stand: 09.01.2023

Kids AGB
Kurs AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen MCH Kurs Abo

§ 1 – Gegenstand der Vereinbarung

1. Der Tarif MCH Kurs ermöglicht die Teilnahme an offenen Kursangeboten. Entweder wöchentlich (45 Minuten) oder 14-tägig (90 Minuten). Für besondere Angebote ist eine eigene Anmeldung notwendig. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 12 Jahre.

2. Die Mindestlaufzeit ist frei wählbar: 3, 6 oder 12 Monate.

3. Sowohl Kursangebote als auch Preise für die jeweiligen Mindestlaufzeiten sind auf der Homepage des Music College Hannover e.V. veröffentlicht und einsehbar.

4. Angebote können auch während der Schulferien weiter genutzt werden, sofern der Dozent in der Zeit anwesend ist. Ansonsten besteht die Möglichkeit auf andere Angebote auszuweichen.

§ 2 – Unterrichtsort

1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen des Music College Hannover e.V. bzw. der Kooperationseinrichtung statt. Die Räume des Music College Hannover e.V. befinden sich verteilt auf 3 Standorte (Hannover Groß-Buchholz, Hannover Südstadt-Zoo sowie Hannover Vahrenheide).

2. Kann ein Kursangebot aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozenten und Kursteilnehmern (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen die Kursangebote zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte ein Kursteilnehmer nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht im Tarif MCH Kurs das Vertragsverhältnis bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

3. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

§ 3 – Beitragszahlung

1. Die Beiträge sind Jahresbeiträge, welche in 3, 6 bzw. 12 Monatsraten gezahlt werden (je nach Wahl der Mindestlaufzeit).

2. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag.

3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden Rücklastschriftgebühren pauschal in Höhe von 8.- € berechnet.

4. Bei Nichtnutzung des Angebots können keine Abzüge von den Beiträgen gemacht werden.

§ 4 – Unterrichtsfreie Zeiten

An den gesetzlichen sowie kirchlichen Feiertagen in Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

§ 5 – Vertragsmindestlaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit des Abo-Vertrages erstreckt sich je nach Wahl über einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten. Bei Kündigung muss diese spätestens 30 Tage vor Ende der Abonnementlaufzeit schriftlich erfolgen (Kündigungsformular auf der Website www.musiccollege-hannover.de, per Post als Einwurfeinschreiben an Music College Hannover e.V., Bultstraße 7-9, 30159 Hannover oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist dann jederzeit mit der Frist von einem Monat möglich.

§ 6 – Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Kurse und Organisation, wie z.B. Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft, jederzeit vor.

§ 7 – Haftung und Hausordnung

1. Es gilt die Hausordnung des Music College Hannover e.V.

2. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

3. Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

§ 8 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil des Abonnements, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Abonnement uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

© Music College Hannover e.V., Alle Rechte vorbehalten. Stand: 09.01.2023

Workshops AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Workshops

§ 1 - Gegenstand 

Gegenstand der Vereinbarung ist die Teilnahme an einem ausgewählten Workshop. Bezüglich Dauer und Teilnahmebeitrag des Workshops gilt die entsprechende Workshop-Beschreibung. Die Buchung kann bis zu 8 Tage vor dem Workshop Termin erfolgen.

 

§ 2 - Rücktrittsrecht

Ein Rücktritt von einem gebuchten Workshop ist bis 7 Tage vor Workshop Termin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich (Post oder E-Mail) erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt das Eingangsdatum. Bei Nichteinhaltung der Frist ist der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig.

 

§ 3 - Zahlung

Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung oder, bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat, per Lastschrift. Es gelten die in der Rechnung genannten Zahlungsfristen.

 

§ 4 - Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der entsprechenden Anmeldung. Sollte diese nicht erreicht sein, kann der Workshop nicht stattfinden. Dann wird der eventuell bereits gezahlte Teilnahmebeitrag erstattet.

 

§ 5 - Haftung

a) Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

b) Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

 

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hannover. 

© Musikschulen des Music College Hannover, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 28.06.2019 

Musikschulen des Music College Hannover e.V. Bultstraße 7-9 30159 Hannover. Geschäftsführer: Andreas Hentschel, Vereinsregisternummer: VR7500

Instruments AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietinstrumente - MCH Instruments Abo

§ 1 - Allgemeines

Das Music College Hannover vermietet eigene Musikinstrumente gegen Entgelt zur musikalischen Ausbildung oder Weiterbildung an seine Kunden.

§ 2 - Tarifbedingungen

  1. MCH Instruments Kids Abo für Kinder die bereits ein MCH Kids Abo besitzen und die MuCo-Kids Kurse besuchen

    1. Laufzeit wählbar: 1, 3, 6 oder 12 Monate

  2. MCH Instruments Abo:

    1. Laufzeit wählbar: 1, 3, oder 6 Monate​

§ 3 - Zahlung 

  1. Die Mietbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar und entsprechend der gewählten Tariflaufzeit. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag. Die Mietpreise enthalten keine Mehrwertsteuer, da der Vermieter der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG unterliegt und von der Mehrwertsteuer befreit ist.

  2. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. 

  3. Bei Nichtnutzung des Angebots können keine Abzüge von den Beiträgen gemacht werden.

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§ 4 - Haftung 

Der Mieter erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht des Vermieters an dem Instrument an. Er darf keinerlei Verfügung über das Instrument treffen, die das Eigentumsrecht des Vermieters beeinträchtigen. Der Mieter darf das Instrument nicht veräußern, verschenken, verpfänden, verleihen oder weitervermieten.

Der/die Nutzer/in des Instruments ist in der Regel minderjährig. In diesem Falle ist Mieter/in der Erziehungsberechtigte. Diese/r haftet für die Einhaltung der hier genannten Bestimmungen.

Der/die Mieter/in verpflichtet sich, das Instrument pfleglich zu behandeln und haftet für Verlust oder Beschädigung bis zur Höhe des Zeitwerts. Als Zeitwert gilt der Wiederbeschaffungswert, vermindert um eine Absetzung für Abnutzung (AfA) von 10% für jedes seit Anschaffung des Instrumentes abgelaufene Kalenderjahr. Ist ein Wiederbeschaffungswert nicht feststellbar (z. B. weil Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Instruments nicht mehr möglich ist), so tritt an Stelle des Wiederbeschaffungswertes der Anschaffungswert.

Nach Reparaturen erhöht sich der Zeitwert um die Reparaturkosten, jedoch höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert. Als AfA werden weiterhin 10% des Wiederbeschaffungswertes angesetzt.

Die Kosten von Reparaturen, die aufgrund normaler Abnutzung des Instruments nötig werden, trägt die Musikschule. Er kann jedoch aufgrund des durch die Reparatur erhöhten Zeitwertes eine Erhöhung der Miete verlangen.

§ 5 – Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich je nach Wahl über einen Zeitraum von 1, 3, 6 oder 12 Monaten. Bei Kündigung muss diese spätestens 14 Tage bei 1 monatiger Laufzeit und sonst 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen (per Post als Einwurfeinschreiben an Music College Hannover e.V., Bultstraße 7-9, 30159 Hannover oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um die gewählte Vertragslaufzeit von 1, 3, bzw. 6 Monaten. 

Der Mietvertrag und damit die Verpflichtung zur Mietzahlung endet mit der mängelfreien Rückgabe des Instruments zum Ende des Mietzeitraums.

Die Rückgabe des Instruments erfolgt an einen autorisierten Mitarbeiter der Musikschule. Dieser bestätigt die Rückgabe – ggf. unter Angabe festgestellter Mängel – mit seiner Unterschrift auf dem Vertragsexemplar des/der Mieter/in und gibt dieses als Bestätigung der Rückgabe an den/die Mieter/in zurück. Liegt der Originalvertrag des/der Mieter/in nicht vor, so erfolgt die Bestätigung auf einer Kopie des Vertragsexemplars der Musikschule.

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hannover. 

© Musikschulen des Music College Hannover, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 22.09.2019 

Musikschulen des Music College Hannover e.V. Bultstraße 7-9 30159 Hannover. Geschäftsführer: Andreas Hentschel, Vereinsregisternummer: VR7500

Rooms AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Raumvermietung – MCH Rooms Abo

 

§ 1 - Tarife

Die unterschiedlichen Tarife der MCH Rooms Abos sind auf der Homepage des Music College Hannover e.V. veröffentlicht.

​§ 1.1 - Tarife - Erläuterungen

  1. MCH Rooms Base: tägliche Raumnutzung nach Verfügbarkeit möglich. 1 Stunde pro Tag. Für die Nutzung muss eine vorherige Buchung des Raumes erfolgen. 

    1. Laufzeit wählbar: 1, 3, 6 oder 12 Monat(e)

  2. MCH Rooms Major: tägliche Raumnutzung nach Verfügbarkeit möglich. 2 aufeinander folgende Stunden pro Tag. Für die Nutzung muss eine vorherige Buchung des Raumes erfolgen.

    1. Laufzeit wählbar: 1, 3, 6 oder 12 Monat(e)

  3. MCH Rooms Base+/Major+: beide Modelle enthalten zusätzlich zur Raumnutzung eine Unterrichtseinheit (30 min) pro Monat inclusive. Der Unterricht muss über die Verwaltung per E-Mail gebucht werden. Jede Einheit ist nur für den laufenden Monat gültig und verfällt bei Nichtnutzung.

    1. Laufzeit wählbar: 1, 3, 6 oder 12 Monat(e)

​§ 1.2 - Nutzung für Einzelpersonen​

​Der Abonnent hat das Recht, den Proberaum für seine „Übe-Bedürfnisse“ allein zu nutzen. Begleitpersonen sind im Raum nicht gestattet.

§ 1.3 - Nutzung für Bands 

Abonnenten können einen Raum auch als Band nutzen. Jedes Bandmitglied benötigt in diesem Fall einen Abo Tarif. Die einzelnen Nutzungszeiten werden dann pro Teilnehmer aufaddiert. Die maximale Probezeit am Tag ist durch die Statuten der Hausordnung und die maximale Verfügbarkeit geregelt.

​§ 2 – Hinterlegung von Daten

Alle Abonnenten müssen eine Kopie ihres Personalausweises zur Identitätsprüfung vorlegen sowie ein aktuelles, einem Passfoto ähnliches Lichtbild beim Music College Hannover e.V. hinterlegen.

​§ 3 – Reservierung eines Raumes

Die Reservierung eines Proberaumes erfolgt per Telefon oder E-Mail. Zu nennen sind dabei Vor- und Zuname, der Terminwunsch mit Datum und Uhrzeit, die Raumnummer (sofern bekannt) und bei Bands auch die Namen der beteiligten Probenteilnehmer. Anfragen zu Raumreservierungen werden binnen 2 Werktagen beantwortet.

​§ 4 – Nutzbarkeit der Räumlichkeiten

Bestandteil des MCH Rooms Vertrags ist die Hausordnung des Music College Hannover e.V. Die Hausordnung kann auf der Homepage eingesehen und heruntergeladen werden. Außerdem hängt eine aktuelle Version in den Standorten des Music College einsehbar aus.

 

​§ 5 – Vorbehaltsrecht

Für den Fall, dass der Music College Hannover e.V. innerhalb des reservierten Zeitraums wegen eigener Veranstaltungen (wie z.B. Workshops) auf einen Abo-Raum zugreifen muss und eine Übungsmöglichkeit dadurch verhindert wird, wird eine räumliche oder zeitliche Ausweichmöglichkeit angeboten.

​§ 6 – Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit des Abo-Vertrages erstreckt sich je nach Wahl über einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich oder in Textform erfolgen (per Post als Einwurfeinschreiben an Music College Hannover e.V. Bultstr. 7-9, 30159 Hannover oder per E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um die gewählte Vertragslaufzeit von 3, 6 bzw. 12 Monaten.
Ausgenommen sind Abos über eine Laufzeit von 1 Monat. Diese müssen spätestens 14 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.

​§ 7 – Abo-Beiträge

​§ 7.1

Die Beiträge sind Jahresbeiträge. Die Beitragshöhe hängt vom jeweiligen Tarif ab. Die Tarife der MCH Rooms Abos sind auf der Homepage des Music College Hannover e.V. veröffentlicht (siehe § 1). Gezahlt werden die Beiträge, je nach Laufzeit, in 1, 3, 6 oder 12 Raten.

​§ 7.2

Die Beiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Sie werden zum Ersten eines jeden Monats per Sepa-Lastschriftmandat vom Konto des Abonnenten abgebucht. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet.

​§ 7.3

Bei Nichtnutzung des Angebots können keine Abzüge von Beiträgen geltend gemacht werden.

​§ 8 - Zugang zu den Räumen

Der Zugang zu den Proberäumen wird über Schlüsseltresore und ein Nuki Smartlocksystem gewährleistet. Der Nutzer erhält zur entsprechenden Probezeit einen persönlichen Nuki Code. Proberaumschlüssel dürfen nur während der Probezeit aus dem Schlüsseltresor entnommen werden, um damit den entsprechenden Raum zu öffnen. Schlüssel müssen vom Nutzer nach der Nutzung des Raums zurück in den Schlüsseltresor gelegt werden.

​§ 9.1 - Verlust oder Mitnahme des Schlüssels

  1. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Music College Hannover e.V. umgehend anzuzeigen. Der Verlust eines Schlüssels zieht den Austausch des Schließsystems nach sich. Die Installation eines neuen Schließsystems ist vom Verursacher des Schlüsselverlustes zu zahlen.

  2. Die Mitnahme des Schlüssels nach der Probe ist nicht gestattet und führt automatisch zur Schadenersatzpflicht (s. auch § 9.1.3)

  3. Eine Haftpflichtversicherung mit Abdeckung für Schlüsselverlust wird empfohlen, die meisten Versicherungen haben das inkludiert.

 

​§ 10 – Benutzung des Proberaums

​§ 10.1

Der Abonnent verpflichtet sich, das Objekt nur zur Ausübung musikalischer Tätigkeiten zu benutzen. Andere und gesetzlich verbotene Betätigungen sind untersagt.

​§ 10.2

Der Abonnent verpflichtet sich, dem Rauch- und Alkoholverbot innerhalb der Räume der Musikschule Folge zu leisten (siehe dazu auch die Hausordnung des MCH).

​§ 10.3

Untervermietung oder kostenlose Überlassung des Raums an weitere Personen ist nicht gestattet.

​§ 10.4

Der Proberaum dient ausschließlich den musikalischen Probezwecken des Abonnenten. Unterricht auf eigene Rechnung ist im Proberaum nicht gestattet.

​§ 10.5

Der Abonnent verpflichtet sich, alle schaltbaren Steckdosen und elektrischen Geräte vor Verlassen des Raumes auszuschalten und den Raum nach Beenden der Probe abzuschließen.

​§ 10.6

Der Music College Hannover e.V. gewährleistet die ausreichende Versorgung mit Wasser, Strom und Heizung.

​§ 10.7

Der Music College Hannover e.V. ist berechtigt, den Proberaum jederzeit ohne Vorankündigung zu betreten.

​§ 10.8

Der Abonnent haftet für von ihm verursachte Schäden.

§ 11 Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor. Außerdem behält sich die Schulleitung eine Änderung der AGBs z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse vor.

​§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hannover. 

© Musikschulen des Music College Hannover, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 21.02.2022 

Musikschulen des Music College Hannover e.V. Bultstraße 7-9 30159 Hannover. Geschäftsführer: Andreas Hentschel, Vereinsregisternummer: VR7500

Flex Beginner AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die „Flex Music Card“ und „Beginner Bundle“

 

​§ 1 Allgemeines   

Die Aufgaben der Musikschulen des Music College Hannover bestehen darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien – und Liebhabermusizieren heranzubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Ziel der musisch–pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen und vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken.​

§ 2 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Musikschulen des Music College Hannover und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Während der Geschäftszeiten der Musikschule liegen die AGB im Sekretariat zur Einsichtnahme aus.​

§ 3 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

​§ 4 Gegenstand der Vereinbarung / Anzahl der Unterrichtseinheiten

Gegenstand der Vereinbarung ist die „Flex Music Card“ oder das „Beginner Bundle“. Es gilt die aktuelle Unterricht-Preisliste. Diese ist auf der Homepage des Music College Hannover e.V. einsehbar.

  1. "Flex Music Card". Die „Flex Music Card“ beinhaltet die vom Kunden gewählte Anzahl an Unterrichtseinheiten (4, 6 oder 12 Einheiten). Die Unterrichtseinheit beträgt 30, 45 oder 60 Minuten im Einzelunterricht. Die „Flex Music Card“ hat eine Gültigkeit von 8 Monaten ab Kaufdatum. ​Es bedarf keiner Kündigung.

  2. „Beginner Bundle“. Das „Beginner Bundle“ beinhaltet 6 Unterrichtseinheiten à 30 Minuten und ein Mietinstrument für 3 Monate. Es wird ein Vertrag zur Instrumentenmiete ausgestellt. Dieser ist terminiert und bedarf keiner Kündigung.

§ 5 Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Die „Flex Music Card“ ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus.

​§ 6 Unterrichtstermin

a) Die Buchung eines Unterrichtstermins läuft individuell über die Lehrkraft. Dabei muss der Schüler bei der Terminplanung flexibel sein und im Zweifelsfall Termine am Anfang oder Ende eines Unterrichtstages annehmen.

b) Termin-Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Lehrer erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.

​§ 7 Zahlung

Die Zahlung der „Flex Music Card“ erfolgt per SEPA Basis-Lastschrift oder per Überweisung vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit.

 

​§ 8 Unterrichtsfreie Zeiten

An den gesetzlichen sowie kirchlichen Feiertagen in Niedersachsen findet kein Unterricht statt. 

 

§ 9 Organisatorische Neuregelung

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, Terminänderungen sowie den Einsatz einer anderen Lehrkraft jederzeit vor.

§ 10 Haftung und Hausordnung

1. Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1.) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

3.Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Hannover.

© Musikschulen des Music College Hannover, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 21.02.2022 Musikschulen des Music College Hannover e.V. Bultstraße 7-9 30159 Hannover 

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